Kosten

Kosten der Therapie

Gesetzlich Versicherte:
Als Privatpraxis ist es mir nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Da jedoch alle Patienten, das Recht auf eine psychotherapeutische Behandlung haben, besteht in der Regel die Möglichkeit, wenn kein Platz in einer KV-Vertragspraxis gefunden werden kann, die Übernahme der Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.

Privatversicherte:
Je nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags können die Kosten für Psychotherapie ganz oder teilweise erstatten werden, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Es kann jedoch vorkommen, dass die Kostenerstattung für Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Die Beihilfe erstattet in der Regel einen Teil der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Es ist ratsam, dass Sie vor dem Erstgespräch oder dem Beginn der Psychotherapie abklären, ob und in welchem Umfang Ihr privater Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten übernehmen und ob ein entsprechender Antrag erforderlich ist. Das Honorar pro Therapiesitzung ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.

Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie in der Regel ohne längere Wartezeit und Antragsformalitäten in Ihr Wohlbefinden investieren und direkt mit der psychotherapeutischen Behandlung beginnen. Hierbei tragen Sie selbst die vollen Kosten der Psychotherapie, welches sich nach der Gebührenordnung (GOP) richtet. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen die Kostenübernahme für die Behandlung einer psychischen Erkrankung generell zusteht.

GOP Ziffer

GOP Leistung

Einheit

Faktor

Honorar

870

Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 Minuten

pro Sitzung

3,1

135,53 €

860

Erhebung biographischen, Anamnese

Einmalig zu Beginn der Therapie

2,7

144,77 €

857

Diagnostik und Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögen

Zu Beginn und Ende der Therapie

1,8

12,17 €

846

Übende Verfahren (z.B.) autogenes Training, mind. 20 Minuten

 

2,7

23,60 €

801

Nicht umfassender oder vollständiger psychopathologischer Befund

1

2,3

33,51 €

34

Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen

Einmalig zu Beginn der Therapie

2,3

40,23 €

85

Therapieantrag für die Krankenkasse bzw. Beihilfestellung

Pro angefangene Stunde

2,7

78,68 €

95

Schreibgebühr

Je angefangene DIN A4-Seite

1,0

3,50 €

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